Führerschein Klasse B und BF17

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zGM

Übersicht

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Voraussetzung für Begleitpersonen bei BF 17

Führerschein Klasse BE und B96

Kraftfahrzeuge mit Anhänger

Fahrschule Klasse BE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 t. Anhänger über 750 kg bis max. 3500 kg t begrenzt.

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Fahrschule Klasse B 96 (Anhänger)

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
  • Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
  • Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten

Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Da der Antrag bearbeitet und ein neuer Führerschein erstellt werden muss, ist auch eine Verwaltungsgebühr zu entrichten.

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftfahrzeug der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe des Gespanns größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg.

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Führerschein Klasse C

Schwere LKW

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Unterlagen

Führerschein Klasse CE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Unterlagen

Führerschein Klasse C1

LKW mit 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Unterlagen

Führerschein Klasse C1 E

LKW und schwere Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

Keine Theoretische Ausbildung/Prüfung

Unterlagen

Führerschein Klasse B196

A1-Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren

Ab sofort haben Autofahrer, die seit mindestens 5 Jahren in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sind, die Möglichkeit Ihren Führerschein um die Schlüsselziffer 196 zu erweitern und damit Leichtkrafträder bis 125 m³ führen zu dürfen.

Übersicht

Geltungsdauer: Unbefristet

Theoretischer Unterricht

Praktische Ausbildung

Führerschein Klasse A1

Alle Infos auf einen Blick

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Die bisherige Definition – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) – wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg (das sind 0,14 PS) eingehalten werden. Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden – ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Führerschein Klasse A2

Mittelschwere Krafträder

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen. Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erworben hat, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse.

Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen- aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch wenn eine praktische Ausbildung nicht vorgeschrieben ist, muss sich der Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugen.

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Führerschein Klasse A

Schwere Krafträder

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Führerschein Klasse AM

Stefan's Fahrschule - Immer eine gute Wahl

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM sind bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h ebenfalls einbezogen.

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

MOFA-Prüfbescheinigung

Stefan's Fahrschule - Immer eine gute Wahl

Übersicht

Geltungsdauer: unbefristet

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinn des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Führerschein Klasse L

Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschine

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Zugmaschinen mit einer bbH bis maximal 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Es darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden beim Mitführen eines Anhängers.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Führerschein Klasse T

Traktor und selbstfahrende Arbeitsmaschine

Übersicht

Geltungsdauer des Führerscheins: unbefristet
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h bis maximal 60 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h

Voraussetzung: Alle Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftlichen Zweck bestimmt sein und für diese Zwecke genutzt werden

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung